Matthias Börner
Sabine Schube
Andrea Hosang
Ralf Plogmann
Der Name sagt es: Der Aufsichtsrat führt die Aufsicht in der Gesellschaft, und zwar geht es insbesondere darum, zu überwachen und dafür zu sorgen, dass der Zweck, also die Aufgabenstellung erfüllt wird. Besonders wichtige Entscheidungen müssen vom Aufsichtsrat genehmigt werden. Er setzt sich aus vier Fachleuten zusammen.